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Kosten PDF Drucken E-Mail

1. Elternbeiträge

sind monatlich an das Kinderhaus zu zahlen. Die Höhe wird jährlich neu von der Stadt Meißen in Abstimmung mit dem Träger festgesetzt.

Bei niedrigem Einkommen kann ein Antrag auf (teilweise) Übernahme des Elternbeitrages beim Kreisjugendamt gestellt werden. Formulare erhalten Sie in unserem Haus oder beim Kreisjugendamt.

gültig ab 01. 01. 2010 sind folgende Beträge:

Kinderkrippe (bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres)

Betreuung bis zu 6 Stunden


Familieallein erziehend
1. Kind 122,09 116,76
2. Kind 96,09 92,09
3. Kind 2,09 2,09

Betreuung bis zu 9 Stunden


Familieallein erziehend
1. Kind 183,14 175,14
2. Kind 144,14 138,14
3. Kind 3,14 3,14

Kindergarten (ab Vollendung des 3. Lebensjahre)

Betreuung bis zu 6 Stunden


Familieallein erziehend
1. Kind 73,50 70,17
2. Kind 57,50 55,50
3. Kind 0,17 0,17

Betreuung bis zu 9 Stunden


Familieallein erziehend
1. Kind 110,25 105,25
2. Kind 86,25 83,25
3. Kind 0,25 0,25

Gastkind-Betreuung ist nur in Notfällen möglich: pro Tag 5 €

 

2. Verpflegungskosten pro Tag

Mittagessen 1,55 €

Getränke (Milch, Tee) 0,10 €

Imbiss am Nachmittag 0,15 €